Stromsteuerentlastung für Unternehmen
2,00 ct/kWh
Dem produzierenden Gewerbe sowie der Land- und Forstwirtschaft wird die Stromsteuer für betrieblichen Eigenverbrauch großteils erstattet – 2,00 von 2,05 ct/kWh nach Abzug eines Selbstbehalts von 250 €.
Problem
Viele Betriebe kennen ihren Anspruch nicht und verschenken jährlich fünfstellige Summen an Stromsteuer.
Lösung
Wir identifizieren Ihre Rückerstattungsansprüche rückwirkend für bis zu drei Jahre und reichen den Antrag sicher beim Hauptzollamt ein.